Was ist eine Zeugnisbewertung?
Eine Zeugnisbewertung ist ein von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestelltes amtliches Dokument, das einen ausländischen Hochschulabschluss beschreibt und dessen berufliche und akademische Verwertbarkeit bescheinigt.
Eine Zeugnisbewertung der ZAB soll Ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mit einem ausländischen Hochschulabschluss erleichtern. Es handelt sich um eine vergleichende Einstufung, aber nicht um eine Anerkennung.
Welche Informationen enthält die Zeugnisbewertung?
Die Zeugnisbewertung gibt das Niveau des deutschen Bildungsabschlusses an, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist, und informiert über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die rechtlichen Grundlagen des Abschlusses und über das Verfahren der beruflichen Anerkennung. Ein Rechtsanspruch kann aus dem Zeugnis nicht abgeleitet werden.
Das Zeugnis wird in einer Kurz- und in einer Langfassung ausgestellt, die Sie gemeinsam erhalten. Die Kurzfassung ist als Ergänzung zu Ihren Bewerbungsunterlagen gedacht und soll dem Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit auf einen Blick mitteilen, welchem deutschen Abschluss Ihr ausländischer Hochschulabschluss entspricht. Die Langfassung können Sie immer dann verwenden, wenn weitergehende Informationen benötigt werden.
Für welche Abschlüsse kann eine Zeugnisbewertung ausgestellt werden?
Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Ländern der Welt aus. Für nicht abgeschlossene Hochschulabschlüsse und für Ausbildungen, die nicht als Hochschulausbildung eingestuft sind, stellt die ZAB keine Zeugnisse aus. Für Schulabschlüsse stellen wir keine Zeugnisbewertungen aus.
Für welche Abschlüsse kann eine Zeugnisbewertung ausgestellt werden?
Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Ländern der Welt aus. Für nicht abgeschlossene Hochschulabschlüsse und für Ausbildungen, die nicht als Hochschulausbildung eingestuft sind, stellt die ZAB keine Zeugnisse aus. Für Schulabschlüsse stellen wir keine Zeugnisbewertungen aus.
Hinweise zur Bewertbarkeit
- Bei begründeten Zweifeln an der Echtheit der Zeugnisse ist eine Zeugnisbewertung nicht möglich.
- Der Abschluss muss an einer Einrichtung erworben worden sein, die nach den einschlägigen Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
- Bei Hochschulabschlüssen aus Ländern, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist, muss der abgeschlossene Studiengang akkreditiert sein.
- Bei Doppelabschlüssen mit Beteiligung einer deutschen Hochschule ist die Ausstellung einer Zeugnisbewertung nicht erforderlich, da bereits ein deutscher Abschluss verliehen wurde.
Was ist bei Abschlüssen im Bereich "Lehrer" zu beachten?
Die Zeugnisbewertung ersetzt in keiner Weise die Anerkennung, die für die Ausübung des Lehrerberufs im staatlichen Schuldienst der Länder erforderlich ist. Wenn Sie also als Lehrer im staatlichen Schuldienst arbeiten wollen, ist die Zeugnisbewertung nicht das richtige Dokument für Sie.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung nicht bei uns, sondern bei der für Sie zuständigen Anerkennungsbehörde ein.
Wenn Sie im Bereich der nicht-reglementierten Berufe arbeiten möchten, z.B. mit einem ausländischen Lehramtsabschluss außerhalb des Schuldienstes in Ihrem studierten naturwissenschaftlichen Fach als Mathematiker, Chemiker, etc. oder als Lehrer an Sprach- oder Musikschulen sowie Nachhilfeinstituten, etc. kann die Zeugnisbewertung hilfreich sein.
Was ist bei Abschlüssen in der Medizin zu beachten?
Die Zeugnisbewertung ersetzt keineswegs die für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland erforderliche Anerkennung. Wenn Sie also als Arzt in Deutschland arbeiten wollen, ist die Zeugnisbewertung nicht das richtige Dokument für Sie.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung nicht bei uns, sondern bei der für Sie zuständigen Anerkennungsbehörde.
Dies gilt auch für Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Krankenschwestern.
Die Zeugnisbewertung beinhaltet auch nicht die Berechtigung, den deutschen akademischen Grad „Dr. med.“ zu führen. Die Studienberatung orientiert sich an den Regelungen der Bundesländer, die Sie hier einsehen können.
Rechtsgrundlage
„Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ (sog. Lissabon-Konvention) vom 11.04.1997, in Kraft getreten am 01.10.2007.
Die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland haben die ZAB mit dieser Aufgabe betraut. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Ländern der Welt aus.